{"id":251,"date":"2018-05-05T17:07:42","date_gmt":"2018-05-05T15:07:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ftgrabski.pl\/?page_id=251"},"modified":"2024-12-10T13:16:46","modified_gmt":"2024-12-10T12:16:46","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ftgrabski.pl\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\">[vc_row][vc_column][mk_fancy_title color=&#8220;#000000&#8243; size=&#8220;42&#8243; force_font_size=&#8220;true&#8220; size_smallscreen=&#8220;42&#8243; size_tablet=&#8220;36&#8243; size_phone=&#8220;24&#8243; font_weight=&#8220;600&#8243; font_style=&#8220;normal&#8220; txt_transform=&#8220;none&#8220; margin_bottom=&#8220;25&#8243; font_family=&#8220;Open+Sans&#8220; font_type=&#8220;google&#8220; align=&#8220;center&#8220;]\n<p style=\"text-align: center;\">AGB<\/p>\n[\/mk_fancy_title][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1733833003845{margin-bottom: 0px !important;}&#8220;]\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>GRABSKI SP. Z O.O. ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN, STAND 01.04.2014.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 1<\/strong><\/p>\n<p>Grabski Sp. z o.o. (im folgenden GRABSKI genannt) mit Sitz in Dabrowa, ul. Grabowa 4 (Handelsregistereintrag: 248049) f\u00fchrt\u00a0 im Auftrag anderer Unternehmen (im folgenden AUFTRAGGEBER genannt) Dienstleistungen im Bereich innl\u00e4ndischer und internationaler G\u00fcterbef\u00f6rderung aus.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2<\/strong><\/p>\n<p>1. Vorliegende, Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen sind f\u00fcr den AUFTRAGGEBER in jedem Auftragsfall der im \u00a7 1 genannten Dienstleistungen verbindlich, unabh\u00e4ngig von der Auftragsform (m\u00fcndlich, schriftlich, \u00fcber www.ftgrabski.pl). Bei einer schriftlichen Vertragsschlie\u00dfung mit einem AUFTRAGGEBER im Bereich einer festen Zusammenarbeit, kommen die vorliegenden Bedingungen im durch den Vertrag nicht betroffenen Bereich in Anwendung.<\/p>\n<p>2. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn er in einer schriftlichen Form bei GRABSKI gelangt, soda\u00df er sich mit seinem Inhalt vertraut machen kann, es sei denn, da\u00df er nicht sp\u00e4ter als innerhalb einer Stunde nach dem Auftragserhalt, seine Annahme verweigert.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 3<\/strong><\/p>\n<p>GRABSKI ist jedesmal berechtigt den Auftrag nicht anzunehmen, bzw. seine Ausf\u00fchrung zu verweigern, wenn:<br \/>\na) die zu bef\u00f6rndernde Ware eine Gefahr f\u00fcrs Leben oder Gesundheit der Menschen verursachen kann; andere Waren mit Verlust, M\u00e4ngel, Besch\u00e4digung gef\u00e4hrdet; die Ware deren Bef\u00f6rderung durch im Ver- bzw. Entladestaat allgemein geltende Vorschriften untersagt ist, es ein begr\u00fcndeter Verdacht besteht, da\u00df die Ware ein Verbrechensgegenstand ist, die Ware Bargeld, Wertpapiere, oder andere Zahlungsmittel, sowie Briefsendungen sind; die Ware unzureichend verpackt ist, strategische Bedeutung im Sinne des Gesetzes vom 29. November 2000 \u00fcber den Au\u00dfenhandel mit G\u00fctern, Technologien und Dienstleistungen mit strategischer Bedeutung f\u00fcr die Staatssicherheit und die Erhaltung von Frieden und Sicherheit auf internationaler Ebene hat, die Ware ein Gefahrgut im Sinne des Europ\u00e4ischen \u00dcbereinkommens \u00fcber die internationale Bef\u00f6rderung gef\u00e4hrlicher G\u00fcter auf der Stra\u00dfe (ADR) ist und in gr\u00f6\u00dferen Mengen, als es in diesem \u00dcbereinkommen vorgesehen ist, bef\u00f6rdert werden soll.<br \/>\nb) der AUFTRAGGEBER aus berechtigten von GRABSKI im Rahmen der Glaubw\u00fcrdigkeits\u00fcberpr\u00fcfung des AUFTRAGGEBERS mithilfe verf\u00fcgbarer Mittel festgestellten Gr\u00fcnden, begr\u00fcndete Zweifel an diese Glaubw\u00fcrdigkeit erregt, insbesondere bez\u00fcglich der Erf\u00fcllung finanzieller Verbindlichkeiten gegen\u00fcber GRABSKI sowie der Ordnungsgem\u00e4\u00dfheit und Legalit\u00e4t\u00a0 der Dienstleistung.<br \/>\nc) Erforderliche Unterlagen, die die Ust-ID-Nummer, die Gewerbeanmeldungsnummererteilung (REGON), sowie einen Eintrag in jeweiligen Register (KRS, CEIDG) bescheinigen vom AUFTRAGGEBER an GRABSKI nicht \u00fcbergeben werden.<br \/>\nd) Die Auftragserteilung weniger als 2 Tage vor dem geplanten Abholtermin erfolgt<br \/>\ne) Der AUFTRAGGEBER im R\u00fcckstand mit Zahlungen f\u00e4lliger Verg\u00fctung f\u00fcr andere Auftr\u00e4ge gegen\u00fcber GRABSKI ist.<br \/>\nf) Die an GRABSKI von Abmessungen od. Gewicht der zu bef\u00f6rdernden Ware \u00fcbermittelten Angaben mit der im Auftrag genannten Warenmenge nicht \u00fcbereinstimmen, wodurch sich eine geplante Art und Weise der Bef\u00f6rderung\u00a0 &#8211; einschlie\u00dflich des Einsatzes einer bestimmten Transportmittels \u2013 als unm\u00f6glich erweist oder allgemein geltende Vorschriften verletzt.<br \/>\ng) Andere wichtige Umst\u00e4nde bestehen, die den Standpunkt von GRABSKI begr\u00fcnden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 4<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Auftrag soll insbesondere folgende Daten beinhalten: Informationen \u00fcber den Absender, Empf\u00e4nger und AUFTRAGGEBER (falls er weder ein Absender noch Empf\u00e4nger ist),\u00a0 das Abhol-\u00a0 und Zustelldatum sowie den Abhol- und Zustellort (falls der Absender oder Empf\u00e4nger ein Unternehmen ist \u2013 auch die genaue Firmenanschrift), n\u00f6tige Informationen \u00fcber die zu bef\u00f6rdernde Ware und ihre Eigenschaften, einschlie\u00dflich des Gewichts, Abmessungen, Verpackungsart und -anzahl, Inhaltsbeschreibung, den erkl\u00e4rten Warenwert und eine Information, ob die Ware ein Gefahrgut ist oder eine strategische Bedeutung im Sinne den Vorschriften im \u00a7 3\u00a0 Punkt. a) hat. F\u00fcr jede Ungenauigkeit der o.g Daten haftet\u00a0 der AUFTRAGGEBER. Sollte die Angabe \u00fcber die Gef\u00e4hrlichkeit od. strategischer Bedeutung der Ware im Auftrag nicht vorliegen, gilt es f\u00fcr GRABSKI als eine Best\u00e4tigung, da\u00df die zu bef\u00f6rdernde Ware von solchen Eigenschaften frei ist.<\/p>\n<p>2. Bei Abweichungen zwischen der im Transportauftrag angegeben Ware und der faktisch uebernommen haftet GRABSKI nur f\u00fcr Ware, die in dem Auftrag deklariert wurde. GRABSKI ist berechtigt aber nicht verpflichtet den Auftraggeber \u00fcber solche Abweichungen zu informieren.<\/p>\n<p>3. Zum Auftrag sollen s\u00e4mtliche zur richtigen Transportausf\u00fchrung notwendigen Unterlagen beigef\u00fcgt werden<\/p>\n<p>4. Falls sich herausstellt, dass die zu bef\u00f6rdernde Ware zu den im \u00a7 3 pkt a) erw\u00e4hnten G\u00fctern gehoert, so sind die dadurch entstandenen Sch\u00e4den ausschlie\u00dflich von dem AUFTRAGGEBER zu erstatten.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 5<\/strong><\/p>\n<p>GRABSKI ist berechtigt, die Ware, die mit einer Entstehung von Personen-, Verm\u00f6gens- sowie Umweltsch\u00e4den droht, zu verkaufen oder vernichten, unter der Bedingung, da\u00df der AUFTRAGGEBER auf eine Forderung von GRABSKI keine entsprechenden Ma\u00dfnahmen ergreift, um dem Schaden vorzubeugen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 6<\/strong><\/p>\n<p>1.GRABSKI ist verpflichtet den Auftrag gem\u00e4\u00df seinem Inhalt auszuf\u00fchren. Mangels entsprechnder Anweisungen im Auftrag, ist GRABSKI berechtigt eine jeweilige Entscheidung selbst\u00e4dig zu treffen, ohne sie mit dem AUFTRAGGEBER zu vereinbaren<br \/>\n2. Alle Zollformalit\u00e4ten sind vom AUFTRAGGEBER zu erledigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 7<\/strong><\/p>\n<p>GRABSKI ist berechtigt,\u00a0 mit dem Auftragsausf\u00fchrung einen Subunternehmer zu beauftragen, f\u00fcr den er nur dann haftet, wenn seine Schuld in deren Auswahl besteht.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 8<\/strong><\/p>\n<p>1. Bei Transporten mit Warengewicht zwischen 13 und 25 to f\u00fchrt GRABSKI die Dienstleistung mit einem Transportmittel mit zul\u00e4ssigem Gesamtgewicht (zGG) von 40 to aus. Bei leichteren Ladungen mit Fahrzeugen mit einem zGG, das an das vom AUFTRAGGEBER im Auftrag angegebene Gewicht angepasst ist.<\/p>\n<p>2. Der AUFTRAGGEBER tr\u00e4gt eine Verantwortung f\u00fcr den Verlader, der verpflichtet ist, die zu bef\u00f6rdernde Ware in einem einwandfreien Zustand zu \u00fcbergeben, so dass ein reibungsloser Transportablauf erm\u00f6glicht wird<\/p>\n<p>Die Ware soll entsprechend verpackt werden, mit Ber\u00fccksichtigung\u00a0 ihrer Art und ihres Gewichts, die Verpackung soll best\u00e4ndig sein und von innen mit einer Absicherung versehen werden, die einem Verrutschen vorbeugt.<\/p>\n<p>Besondere Eigenschaften der Ware, die sie einer hohen Besch\u00e4digungsgefahr (z.B. Glas) aussetzen oder besondere Voraussetzungen an die Art und Weise der Verladung sind sowohl in dem Transportauftrag als auch auf der Verpackung zu vermerken. Fehlen die o.g. Angaben so ist GRABSKI von der Haftung fuer eventuelle Schaden befreit.<\/p>\n<p>F\u00fcr einen Versto\u00df gegen die o.g. Bestimmungen haftet der AUFTRAGGEBER gesamtschuldnerisch mit dem Verlader.<\/p>\n<p>3. Ueber die Warenmenge und \u2013art entscheidet der AUFTRAGGEBER samt Verlader. Sowohl der AUFTRAGGEBER als auch Verlader sind verpflichtet sich an das zGG eines Fahrzeugs von 40 to zu halten und die\u00a0 Warenmenge \/ das \u2013gewicht dementsprechend anzupassen.<br \/>\n4. GRABSKI ist berechtigt insbesondere das Gewicht, Abmessungen und Verpackungsart der Sendung (ohne den Inhalt zu kontrollieren) zu \u00fcberpr\u00fcfen, um die \u00dcbereinstimmung der Daten mit dem Inhalt des Frachtbriefs zu vergleichen.<br \/>\nSollten diese Daten nicht \u00fcbereinstimmen, so ist GRABSKI berechtigt, die schon vereinbarte Frachtrate zu verifizieren bzw. die Auftragsusf\u00fchrung zu verweigern.<br \/>\n5. Fuer eine unvollst\u00e4ndige \u00dcbernahme\u00a0 der im Auftrag genannten Warenmenge, haftet Grabski nicht.<br \/>\n6. S\u00e4mtliche Verladearbeiten sind ausschlie\u00dflich vom Verlader auszu\u00fcben. Der den Transport durchf\u00fchrende Fahrer ist keinesfalls verpflichtet, solcherlei Arbeiten auszu\u00fcben\u00a0 \u2013 er sichert nur die Ware auf dem Transportmittel gem\u00e4\u00df Anweisungen des Verladers ab.<br \/>\n7. Der AUFTRAGGEBER ist verantwortlich, die zu bef\u00f6rdernde Ware an einer im Auftrag bestimmten Stelle und in der vereinbarten Zeit zur Verfuegung zu stellen. Bei einer ungenauen Zeitbestimmung (Uhrzeit) sind die Verladearbeiten innerhalb 6 Stunden nach der Fahrzeuggestellung zu beenden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 9<\/strong><\/p>\n<p>1. GRABSKI\u00a0 verpflichtet sich die Ware in einem m\u00f6glichst zeitnahen Termin anzuliefern.<br \/>\n2. F\u00fcr eine durch GRABSKI unververschuldete Wartezeit an der Lade-\/Entladestelle rechnet GRABSKI einen Pauschalbetrag von 300 EUR netto f\u00fcr jeden angefangenen Tag dem AUFTRAGEBER zu.<br \/>\n3. Die geb\u00fchrenfreie Lade- Entladezeit liegt bei 6 Stunden. F\u00fcr jede weitere angefangene Stunde berechnen wir 50 EUR netto , jedoch nicht mehr als 300 EUR netto pro Tag<br \/>\n4. Sollte der Auftrag nach der Fahrzeuggestellung an der Ladestelle storniert werden,\u00a0 so ist vom\u00a0 AUFTRAGGEBER eine Geb\u00fchr in H\u00f6he von 150 EUR bei den internationalen und 400 PLN bei den innl\u00e4ndichen Transporten an GRABSKI zu entrichten.<br \/>\n5. Sollte der Auftrag innerhalb weniger als 24 Stunden vor dem Abholtermin storniert werden, so zahlt der AUFTRAGGEBER an GRABSKI einen Pauschalbetrag in H\u00f6he von 50 EUR und verpflichtet sich eventuelle im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Auftragsabwicklung getragene Auslagen zu erstatten.<br \/>\n6. Sollte der AUFTRAGGEBER nach der Auftragserteilung:<br \/>\na) eine zus\u00e4tzliche Lade- bzw. Entladestelle festlegen, so ist GRABSKI berechtigt eine zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung in einer mit dem AUFTRAGGEBER individuell vereinbarten H\u00f6he zu verlangen.<br \/>\nb) die Zustelladresse \u00e4ndern, so ist die \u00c4nderung nur dann wirksam, wenn sie durch eine schrifliche Zustimmung (E-mail \/ Fax) von GRABSKI best\u00e4tigt wird.<br \/>\n7. GRABSKI ist keinesfalls verpflichtet, Paletten oder andere Lademittel zu tauschen. Es sei denn, es wurde in dem Auftrag abweichend vereinbart.<br \/>\n8. Jede Ladung, die sich auf einem von GRABSKI gestellten Fahrzeug befindet, wird jedesmal f\u00fcr den Transport gem\u00e4\u00df Anweisungen des Verladers abgesichert. F\u00fcr die Verladung sowie ihre Durchf\u00fchrung ist der Verlader in Verst\u00e4ndigung mit dem AUFTRAGGEBER zust\u00e4ndig und verantwortlich.<\/p>\n<p>9. GRABSKI ist in jedem Fall berechtigt die Ware im Rahmen des Auftrags umzuladen<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 10<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Entgegennahme einer Sendung ist im Frachtbrief\u00a0 durch eine Unterschrift des Emf\u00e4ngers, das Datum, Uhrzeit sowie einen Firmenstempel (wenn der Empf\u00e4nger ein Unternehmer ist) zu bescheinigen, wobei jeder Einwand bez\u00fcglich der Fracht, einschlie\u00dflich des Verpackungs- sowie Warenzustands in den Frachtbrief einzutragen ist. Fehlender Eintrag kann mit einer Nichtber\u00fccksichtigung der spaeteren Einw\u00e4nde in diesem Bereich resultieren.<\/p>\n<p>2. Sollte der Empf\u00e4nger die Ware nicht entgegennehmen oder die Anlieferung beim Empf\u00e4nger aus den von GRABSKI unabh\u00e4ngigen Gr\u00fcnden unm\u00f6glich sein, so informiert Grabski den AUFTRAGGEBER dar\u00fcber, um Anweisungen zu bekommen \u2013 sollte GRABSKI die Anweisungen in einem von sich festgelegten Termin nicht erhalten, so liefert er die Sendung auf Kosten und Risiko des AUFTRAGGEBERs zum Verlader zur\u00fcck.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 11<\/strong><\/p>\n<p>1. GRABSKI ist verpflichtet einen durch Nichtausf\u00fchrung oder eine mangelhafte Ausf\u00fchrung des Auftrags entstandenen Schaden auszugleichen. Es sei denn, da\u00df die Nichtausf\u00fchrung oder die mangelhafte Ausf\u00fchrung eine Folge von Umst\u00e4nden ist, f\u00fcr die GRABSKI keine Verantwortung tr\u00e4gt. Wobei GRABSKI von der o.g. Verantwortung entbunden ist, wenn er beweist, da\u00df es trotz jeder Sorgfalt\u00a0 unm\u00f6glich war, dem Schaden vorzubeugen.<\/p>\n<p>2. Haftung von GRABSKI ist auf die in seiner aktuellen Frachtf\u00fchrerhaftpflicht-Versicherung deklariereter Versicherungssumme beschr\u00e4nkt, keinesfalls darf sie jedoch 2 SDR f\u00fcr jeden Kilogramm brutto der mangelnden oder besch\u00e4digten Ware und insgesamt einen Betrag von 50.000 SDR f\u00fcr jedes Ereignis \u00fcberschreiten, es sei denn, da\u00df er von einer Person, f\u00fcr die er haftet eine hoehere Schadensersatzsumme bekommt.<br \/>\nSollte der Warenwert hoeher als die Versicherungssumme von GRABSKI liegen so ist der AUFTRAGGEBER verpflichtet eine zusaetzliche Versicherung abzuschliessen und GRABSKI \u00fcber diese Tatsache zu informieren.<\/p>\n<p>3. GRABSKI haftet nicht, wenn auf der bef\u00f6rderten Ware keine sichtbaren Schaden festzustellen sind und f\u00fcr:<br \/>\na) Wertsendungen und Gefahrg\u00fcter, wenn sie nicht deklariert und von GRABSKI im Vertrag als solche nicht akzeptiert wurden<br \/>\nb) Sch\u00e4den in einer anderen Form als ein Sachschaden (d.h. Schaden als Gewinnentgang)<br \/>\nc) Keinen Verm\u00f6gensschaden (d.h. Unrecht) oder einen Schaden, der eine Folge der Besch\u00e4digung oder Verlustes der bef\u00f6rderten Ware ist<br \/>\nd) Einen Schaden, der\u00a0 auf\u00a0 einer Warenbesch\u00e4digung oder \u2013verlust nicht beruht, gleichzeitig keine Folge dieser Ereignisse ist und \u00fcber das Zweifache der vereinbarten Frachtsumme liegt.<br \/>\ne) Gewichtsverlust bei Masseng\u00fctern, das aus ihren Eigenschaften hervorgeht, und die f\u00fcr jeweilige Ware durch entsprechende Vorschriften festgesetzten Grenzen und mangels solcher Vorschriften \u2013 gewohnheitsm\u00e4\u00dfig angenommene Grenzen nicht \u00fcberschreitet:<br \/>\nf) Einen Schaden, der eine Folge:<br \/>\n&#8211; einer Teilnahme oder Unterlassung der Personen ist, mit denen GRABSKI in keinem Vertragsverh\u00e4ltnis steht<br \/>\n&#8211; einer Absendung der Waren ist, die von der Bef\u00f6rderung ausgeschlossen, zur Bef\u00f6rderung unter besonderen Umst\u00e4nden angenommen wurde oder falsch\/ungenau bezeichnet wurde.<br \/>\n&#8211; Eines Mangels, einer nicht ausreichender oder falschen Verpackung der Waren ist, die in diesen Bedingungen wegen ihrer physikalisch-chemischen Eigenschaften einer Besch\u00e4digung ausgesetzt sind.<br \/>\n&#8211; Einer unsachgemaessen Verladung, Unterbrigung oder Entladung ist<br \/>\n&#8211; Eines Diebstahls oder Einbruchs ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 12<\/strong><\/p>\n<p>1.\u00a0 Im Schadensfall an einer Ware ist der AUFTRAGGEBER verpflichtet:<br \/>\na) GRABSKI davon unverz\u00fcglich zu informieren<br \/>\nb) Eine f\u00fcr Ihre G\u00fcltigkeit schriftlich ausgestellte Reklamation in einem un\u00fcberschreitbaren Termin von 7 Tagen nach dem Tag, als er vom Schaden erfuhr, bzw. bei jeder Sorgfalt erfahren sollte, zu erheben.<br \/>\nBei einer Verletzung der o.g. Bedingungen gilt die Reklamation als nicht erhoben<br \/>\n2. Die Reklamationserhebung hat keinen Einflu\u00df auf F\u00e4lligkeit des Anspruchs auf die Verg\u00fctung von GRABSKI<br \/>\n3. Jegliche Anspr\u00fcche wegen eines Verlustes oder einer Besch\u00e4digung gelten bei einer beanstandungsfreien Lieferung als gegendstandslos, es sei denn, da\u00df:<br \/>\na) der Schaden in einem vom Empf\u00e4nger und Fahrer unterschriebenen Schadensprotokoll direkt bei der Warenabnahme vermerkt wurde<br \/>\nb) der vom Au\u00dfen unsichtbare Schaden nach Zustellung festgestellt wurde und der Empf\u00e4nger forderte, ihren Zustand zu ermitteln und bewies, da\u00df der Schaden zwischen der Waren\u00fcbernahme durch den Frachtf\u00fchrer und Auslieferung\u00a0 entstanden ist<br \/>\nAlle Unterlagen, die die o.g. T\u00e4tigkeiten nachweisen sind ein notwendiger Anhang zur Reklamation des AUFTRAGGEBERs.<br \/>\n4. Eine Voraussetzung f\u00fcr die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs ist der Schadennachweis, insbesondere betreffs der Schadensh\u00f6he d.h. eines Wertes von Waren, die verloren oder besch\u00e4digt wurden und seine Best\u00e4tigung in Form einer vom AUFTRAGGEBER ausgestellten Belastungsanzeige, die als Grundlage f\u00fcr eine Schadensabrechnung gilt.<br \/>\nSollten entsprechende bez\u00fcglich des Wertes besch\u00e4digter oder verlorener Waren ausgestellte Unterlagen nicht vorgelegt werden , so ist GRABSKI berechtigt, diesen Wert aufgrund der Marktpreise festzulegen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 13<\/strong><\/p>\n<p>1 GRABSKI ist berechtigt eine nicht nur f\u00fcr die Auftragsausf\u00fchrung vereinbarte Verg\u00fctung zu erhalten sondern auch einen finanziellen Ausgleich f\u00fcr alle zwecks einer richtigen Auftragsausf\u00fchrung ausge\u00fcbte Dienstleistungen zu verlangen.<br \/>\nMangels einer termingerechten Zahlung sind vom AUFTRAGGEBER an GRABSKI maximale Zinsen f\u00fcr jeden Verz\u00fcgerungstag zu bezahlen.<br \/>\n2. GRABSKI ist berechtigt den Verg\u00fctungsbetrag\u00a0 sowohl in PLN als auch in EUR festzulegen.<br \/>\n3. GRABSKI ist berechtigt auf die mit der Auftragsausf\u00fchrung im Zusammenhang stehenden Ausgaben vom AUFTRAGGEBER einen Geb\u00fchrenvorschuss zu verlangen.<br \/>\n4. F\u00fcr einen ausgef\u00fchrten Auftrag stellt GRABSKI eine Rechnung aus und und schickt sie an den AUFTRAGGEBER mit allen die Ausf\u00fchrung nachweisenden Unterlagen innerhalb 14 Tage nach der Abwicklung.<br \/>\n5. Der Zahlungsziel von GRABSKI wird auf 30 Tage nach der Rechnungsausstellung festgesetzt.<br \/>\n6. Zwecks einer Sicherung der Anspr\u00fcche auf die Verg\u00fctung steht GRABSKI ein Recht zu, die Ware zu verpf\u00e4nden.<\/p>\n<p>7. Eine vereinbarte Verg\u00fctung gilt \u00fcber die ganze Zeit der Auftragsausf\u00fchrung, ausgenommen einen \u00c4nderungsfall von:<br \/>\na) Eurokurs gegen\u00fcber anderer W\u00e4hrungen<br \/>\nb) Steuers\u00e4tze und \u2013schwellen<br \/>\nc) Anderer Faktoren, die den Frachtpreis beeinflussen k\u00f6nnen.<br \/>\n8. Eine Pauschal- und All-in-Verg\u00fctung beinhaltet keine Steuer-, Zoll-, Konsulargeb\u00fchre, sowie Geb\u00fchren f\u00fcr Urkundenausstellung.<br \/>\n9. Beim Warenimport aus den Drittl\u00e4ndern verpflichtet sich der AUFTRAGGEBER am Tag bzw. Folgetag der Zollabfertigung eine SAD-Kopie per Fax an GRABSKI zu senden. Sollte er die SAD-Kopie im festgelegten Termin nicht zusenden, so berechnet GRABSKI eine MwSt. (VAT) f\u00fcr die ganze innl\u00e4ndische Strecke in einer der aktuell geltenden Vorschriften entsprechenden H\u00f6he und stellt eine Korrekturrechnung aus.<br \/>\n10. GRABSKI verpflichtet sich f\u00fcr jeden Auftrag einen Frachtbrief gem\u00e4\u00df der Lade- und Entladeadresse auszustellen. Eine Unterzeichnung des Frachtbriefs vom Warenempf\u00e4nger gilt als ein Beweis f\u00fcr eine richtige Transportdurchf\u00fchrung und eine Grundlage f\u00fcr seine Abrechnung.<br \/>\nF\u00fcr zus\u00e4tzliche zur ladung beigef\u00fcgte Unterlagen (Wiege- Paletten-, Lieferscheine, WZ) ist der AUFTRAGGEBER \/ Verlader zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 14<\/strong><\/p>\n<p>1. F\u00fcr Angelegenheiten, die durch die vorliegenden Bedingungen nicht reguliert werden, finden ihre Anwendung Vorschriften des BGBs und folgende Gesetze: Transportrecht, CMR-Convention und Allgemeine polnische Spediteurbedingungen.<br \/>\n2. GRABSKI ist berechtigt, \u00c4nderungen der vorliegenden AGB vorzunehmen, wobei diese \u00c4nderungen keine Anwendung f\u00fcr die gerade durchgef\u00fchrte Dienstleistungen haben.<br \/>\n3. Die Forderungen des AUFTRAGGEBERs d\u00fcrfen von der Verg\u00fctung von GRABSKI nicht abgerechnet werden. Jede Forderung \/ Belastung ist zu nachzuweisen<br \/>\n4. Der AUFTRAGGEBER darf keine Forderungen gegen\u00fcber GRABSKI zugunsten Dritten abtreten, ohne eine f\u00fcr ihre G\u00fcltigheit in einer schriftlichen Form ausgestellte Zustimmung von GRABSKI.<br \/>\n5. GRABSKI hat Anspruch auf Schadenersatz, dessen H\u00f6he die in den allgemeinen Bedingungen vorbehaltene Geb\u00fchren \u00fcbersteigen kann. Die Geb\u00fchren werden 3 Tage nach der Zahlungspflichtentstehung f\u00e4llig.<br \/>\n6. Allegemeine Bedingungen f\u00fcr die Erbringung von Dienstleistungen durch GRABSKI sind verbindlich, auch wenn der AUFTRAGGEBER die Dienstleistung in einer anderen Form bestellt als \u00fcber das Formular auf der Webseite GRABSKI Sp. z o.o.<br \/>\n7. Eine gerichtliche Geltendmachung von Forderungen des AUFTRAGGEBERs steht erst nach einer erfolglosen\u00a0 Ersch\u00f6pfung des Reklamationsverfahrens steht dem Berechtigten zu.<br \/>\n8. Ausschlie\u00dflicher Gerischtsstand f\u00fcr die mit den vorliegenden allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen verbundenen Streitigkeiten ist das f\u00fcr den Gesch\u00e4ftssitz von GRABSKI zust\u00e4ndige Gericht.<br \/>\n9. Bei den vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen handelt es sich um eine Uebersetzung der polnischen AGBs, die in jedem Fall vorrangig sind.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][mk_fancy_title color=&#8220;#000000&#8243; size=&#8220;42&#8243; force_font_size=&#8220;true&#8220; size_smallscreen=&#8220;42&#8243; size_tablet=&#8220;36&#8243; size_phone=&#8220;24&#8243; font_weight=&#8220;600&#8243; font_style=&#8220;normal&#8220; txt_transform=&#8220;none&#8220; margin_bottom=&#8220;25&#8243; font_family=&#8220;Open+Sans&#8220; font_type=&#8220;google&#8220; align=&#8220;center&#8220;] AGB [\/mk_fancy_title][vc_column_text css=&#8220;.vc_custom_1733833003845{margin-bottom: 0px !important;}&#8220;] GRABSKI SP. Z O.O. ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN, STAND 01.04.2014. \u00a7 1 Grabski Sp. z o.o. (im folgenden GRABSKI genannt) mit Sitz in Dabrowa, ul. 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